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Schulanmeldung

Schulaufnahmeverfahren:

Der Eintritt in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis im Leben eines Kindes und seiner Eltern und bedeutet einen neuen Lebensabschnitt. Daher sollte das Schulaufnahmeverfahren so gestaltet sein, dass Eltern und Schulanfänger einen sanften Übergang vom Kindergarten in unsere Grundschule erleben.
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sollte im Interesse des Kindes immer gut und einvernehmlich gelingen. Ein gelingender Schulstart ist von großer Bedeutung für den weiteren schulischen Werdegang eines Kindes. Jedes Kind ist einzigartig und entwickelt sich in seinem eigenen Tempo.
Im Frühjahr vor Schuleintritt findet die Schulanmeldung mit gleichzeitiger Sprachüberprüfung statt. Sie hilft uns, die Einschätzung der Schulausgangslage Ihres Kindes in Abstimmung mit der schulärztlichen Untersuchung zu ermitteln. Alle Eltern erhalten von unserer Schule dazu rechtzeitig eine persönliche Einladung.

Schulpflicht

In Hessen beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 1. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres.
Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 1. Juli des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können als sogenannte „Kann-Kinder“ eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Anträge auf vorzeitige Einschulung können bis zu den Weihnachtsferien im Sekretariat der Schule gestellt werden.
Bedenken Sie bei einer Entscheidung immer, dass die Altersspanne zwischen einem Antragskind und einem älteren Übergangskind bis zu zwei Jahre betragen kann.

Schulreife

  • Der Begriff der Schulreife oder Schulfähigkeit ist keine feste Größe, sondern lässt sich vielmehr an vorschulischen „Eckpfeilern“ festmachen:
  • Selbststeuerndes Sozialverhalten: Integrieren in eine Gruppe
  • Sprachliche Fähigkeiten: d.h. wahrnehmen von Wörtern als Lautgebilde, Sprechsilben können geklatscht und unterschieden werden
  • Visuelle Wahrnehmung: Objekte können nach Form, Größe und Farbe unterschiedenen werden
  • Mathematische Vorläuferfähigkeiten: erkennen von Zahlenfolgen und Mengen, vergleichen und ordnen von Objekten, gesicherte Raum-Lage-Wahrnehmung (rechts/links, oben/unten, b d p q)
  • Motorische Fähigkeiten: zügige Bewegungskoordination, gutes Reaktionsvermögen

 

Zwergenschule

Das Konzept der Zwergenschule hat sich seit bald 20 Jahren als fester Bestandteil des Einschulungsverfahrens an unserer Schule etabliert.
Die direkte Nachbarschaft zum Kindergarten ist ausschlaggebend für diesen sanften Übergang mit mehreren Besuchen in der Grundschule.

An einem festgelegten Wochentag kommen die künftigen Einschulungskinder als Zwergenkinder zu verschiedenen Terminen in die Schule und treffen dort bereits auf ihre künftigen Lehrerinnen. Jeder Termin steht unter einem festgelegten Schwerpunkt sprachlicher und mathematischer Art.
Im Vergleich zu einmaligen Schulbesuchstagen „schnuppern“ die Kinder über einen längeren Zeitraum ins Schulleben hinein und lernen vorab die Räumlichkeiten der Schule, ihre Mitschüler und Lehrerinnen sowie den Ablauf einer Schulstunde kennen. Auch die Lehrerinnen können sich so bereits ein Bild von ihrer Lerngruppe machen.

Nach Beendigung der Zwergenschule erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung und Hinweise zu den weiteren Abläufen der Einschulung. Es kann jedoch auch sein, dass während der Zwergenschule berechtigte Zweifel an der Schulreife eines Kindes entstehen, so dass in Absprache mit den Eltern der weitere Weg besprochen wird.

Für ein schulpflichtiges Kind bedeutet dies, dass eine Empfehlung für einen Besuch der Vorklasse ausgesprochen wird, in der es auf spielerische Weise ebenso mit elementaren Schulinhalten vertraut gemacht wird. Bei Antragskindern, die noch nicht schulpflichtig sind, bedeutet dies, dass sie noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben.

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